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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 312/2015 vom 08.04.2015
Neue Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz
Am 31.03.2015 ist die neue Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) in Kraft getreten (GV NRW 2015, S. 268 ff.). Die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz regelt für das Land NRW, welche Behörden für welche Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes zuständig sind. Hierzu gehört insbesondere das Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Gentechnikrecht, Strahlenschutzvorsorgerecht, Bodenschutzrecht sowie das sonstige Umweltrecht. Die neue Zuständigkeits-Verordnung Umweltschutz kann auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales (www.mik.nrw.de) und dort unter Rechtsportale/Gesetze/Erlasse/Verordnungen/Gesetzblatt/2015/Nr. 15 vom 30.03.2015 abgerufen werden.
Az.: II/2 19-00 qu-ko