Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 205/2010 vom 13.04.2010

Neuer Abfallwirtschaftsplan für NRW

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW hat im Ministerialblatt NRW 2010, S. 206ff. mit Datum vom 31.3.2010 den neuen landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplan  für Nordrhein-Westfalen (Teilplan Siedlungsabfälle)  bekannt gegeben. Der neue Abfallwirtschaftsplan war im Aufstellungsverfahren (§ 17 LAbfG NRW) kontrovers diskutiert worden. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Aufstellung eines landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplanes und ein gleichzeitiger Wegfall der Abfallwirtschaftspläne der 5 Bezirksregierungen erfolgt ohne zunächst die im Jahr 2010 anstehende Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in deutsches Recht abzuwarten. In dem vom Bundesumweltministerium am 23.2.2010 veröffentlichen Arbeitsentwurf zur Anpassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes an die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG ist nunmehr — wie vorher gesagt — auch eine Änderung des § 29 KrW-/AbfG enthalten. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen und Bedenken konzentrierten sich außerdem im Wesentlichen auf das Kapitel 1.5 (Ziele der Abfallwirtschaftsplanung) des Entwurfes zu einem landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplan. Sie betrafen die Aufhebung der verbindlichen Zuweisungen der Beseitigungspflichtigen zu bestimmten Beseitigungsanlagen bzw. Entsorgungsregionen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf (vgl. § 18 LAbfG NRW). Außerdem wurde die Vereinbarkeit der Ziele des Abfallwirtschaftsplans mit dem Vergaberecht bezweifelt und Konkretisierungs- bzw. Präzisierungsbedarf bezüglich der Rangfolge der Ziele des Abfallwirtschaftsplans sowie des Grundsatzes der Entsorgungsnähe gesehen (vgl. unter anderem die massive Kritik in der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen zur Landtags-Anhörung am 13.1.2010, Mitt. StGB NRW 2010 Nr.59 und 60).

Das Ministerium weist in der Bekanntmachung vom 31.3.2010 (MiniBl. NRW 2010, S. 206ff.) darauf hin, dass die 5 bestehenden von den Bezirksregierungen aufgestellten Abfallwirtschaftspläne durch den landesweiten Abfallwirtschaftsplan fortgeschrieben und ersetzt werden. Hierdurch entfalle gleichzeitig der Bezugsgegenstand der zur Verbindlicherklärung der Abfallwirtschaftspläne für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ergangenen ordnungsbehördlichen Verordnungen. Die ordnungsbehördlichen Verordnungen vom 1. Mai 2004 zur Verbindlichkeitserklärung des Abfallwirtschaftsplans Teilplan Siedlungsabfälle für den Regierungsbezirk Düsseldorf (ABl. Reg. Ddf. 2004 S. 174) und zur Erklärung der Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilplan Allgemeine Grundlagen und Teilplan Siedlungsabfälle, vom 16. Dezember 2004 (ABl. Reg. K 2004, Nr. 52 Sonderbeilage) in der Änderungsfassung vom 24. Mai 2007 (ABl. Reg. K 2007, S. 200) seien damit funktionslos und würden mit der Bekanntmachung des vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgestellten Abfallwirtschaftsplans außer Kraft treten.

Mit seiner Bekanntgabe wird der Abfallwirtschaftsplan Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben. Eine Verbindlicherklärung von Ausweisungen des Abfallwirtschaftsplans nach § 29 Abs. 4 KrW-/AbfG bzw. Fortschreibung der bestehenden verbindlichen Zuweisungen erfolgte trotz der kontroversen Diskussion darüber nicht. Der Grundsatz der Nähe wird im neuen landeseinheitlichen Abfallwirtschaftsplan dahingehend konkretisiert, dass dieser mit anderen Zielen des Landesabfallgesetzes (z.B. Kostengünstigkeit) sowie weiteren bei der Abfallwirtschaftsplanung ebenfalls zu berücksichtigenden Belangen abzuwägen ist. Zur Umsetzung des Näheprinzips sind nach Auffassung des Ministeriums aber weder Beschränkungen auf die jeweils am nächsten gelegene Anlage oder Einzugsgebiete noch verbindliche Zuweisungen zu einer bestimmten Beseitigungsanlage erforderlich.

Der Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle (Stand: 26. November 2009) kann im Internet unter http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/ abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php heruntergeladen werden.

Az.: II/2 31-50

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