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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 374/2020 vom 25.05.2020
Neuer Aufruf der Förderrichtlinie "Städtische Logistik"
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden Kommunen bei der Erstellung von Logistikkonzepten sowie Einzelvorhaben wie anbieterübergreifende Mikrodepots und Ladezonen unterstützt. Am 4. Mai 2020 hat das BMVI den dritten Förderaufruf gestartet.
Am 25.07.2019 wurde im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie „Städtische Logistik“ des BMVI veröffentlicht. Kommunen und Landkreise können Förderanträge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) stellen. Förderziel ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern.
Folgende Maßnahmen werden dabei als förderfähig angesehen:
- Erstellung städtischer Logistikkonzepte
- Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
- Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
Bis zum Jahr 2021 stehen im Rahmen der Förderrichtlinie voraussichtlich Haushaltsmittel i. H. v. rund 11 Millionen Euro bereit. Förderanträge können von Kommunen und Landkreisen bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden.
Weitere Informationen
Förderrichtlinie: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-staedtische-logistik.pdf?__blob=publicationFile
Informationen zum aktuellen Förderaufruf: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/94_Staedtische_Logistik/Staedtische_Logistik_node.html;jsessionid=ED76A6FB97781FC9A68A23D851F552F5.live21301
Die Ansprechpartner für die Förderrichtlinie „Städtische Logistik“ sind erreichbar unter staedtische-logistik@bav.bund.de.
Az.: 33.1.5.1-001/004