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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 376/2020 vom 05.05.2020
Neuer Aufruf: Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme
Neue Förderanträge des Förderprogramms für Abbiegeassistenzsysteme in der Förderperiode 2020 können seit dem 04.05.2020 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beschieden. Die Nachfrage bei den letzten Förderaufrufen war so hoch, dass die Mittel bereits nach wenigen Tagen gebunden waren.
Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen. Es kommt immer wieder zu folgenschweren Unfällen. Um den hohen Unfallzahlen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt. Das Programm unterstützt beispielsweise Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Nachrüstung von Lkw und Bussen und stößt auf hohes Interesse.
Gefördert werden im Rahmen des Programms 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Abbiegeassistent. Anträge auf Förderung von Abbiegeassistenzsysteme können ausschließlich in elektronischer Form gestellt werden.
Weitere Informationen
Antragsunterlagen und Antragstellung im eService-Portal des BAG unter: https://antrag-gbbmvi.bund.de/
Anfragen per E-Mail an ichwilldenassi@bag.bund.de
Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen:
Az.: 33.1.4-003/003