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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 284/2002 vom 05.05.2002
Neuer Bußgeldkatalog Umwelt NRW
Das Umweltministerium NRW hat im März 2002 den neuen Bußgeldkatalog Umwelt NRW herausgegeben. Die Neufassung berücksichtigt insbesondere die Umstellung von DM auf Euro sowie Rechtsänderungen im Bundes- und Landesrecht. Weiterhin werden die bisher erfaßten Rechtsgebiete ergänzt. Ziel des Bußgeldkataloges ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes zu bewirken. Mit dem Katalog wird den zuständigen Behörden eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, mit der festgestellte Rechtsverstöße unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes angemessen verfolgt werden können. Gleichwohl ist der Bußgeldkatalog NRW lediglich eine Orientierungshilfe bei der Festsetzung der Höhe des Bußgeldes. Denn die zuständigen Behörden müssen in jedem Einzelfall auf der Grundlage des § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zwingend prüfen, ob die Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung von den Rahmensätzen verlangen. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße im Einzelfall sind die Vorgaben des § 17 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten. So bestimmt
etwa § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG, daß die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen soll, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat. Dieses kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Weitere Exemplare des Bußgeldkataloges können kostenlos beim Umweltministerium NRW (Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf, Telefax: 0211/4566 411) bezogen werden. Der Bußgeldkatalog NRW wird demnächst auch im Internet unter der Adresse www.munlv.nrw.de abrufbar sein. Nachlieferungen zur Loseblattsammlung werden ausschließlich durch das Internet erfolgen.
Az.: II/2 10-00 qu/g