Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 553/2011 vom 11.11.2011

Neuer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen

Der Landesbetrieb „Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)“ macht darauf aufmerksam, dass ab dem 01.01.2012 ein neuer statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigungen eingesetzt wird.

Der Gesetzgeber hat am 12. April 2011 das Gesetz zur Umsetzung der Rechtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EAG EE — BGBl. L S. 619) beschlossen. Das EAG EE regelt in Artikel 5a die Änderung von § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG). Die Änderung des HBauStatG tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

Für die Bautätigkeit bedeutet dies, dass der Erhebungsbogen für Baugenehmigungen mit Wirkung zum 01. Januar 2012 um Merkmale zu:

 

  • Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie,
  • Anlagen zur Lüftung und Kühlung sowie
  • Art der Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

erweitert wird.

Für Baugenehmigungen ab Januar 2012 können ausschließlich die neuen Erhebungsbogen Berücksichtigung finden.

Die Printversion wird den kommunalen Bauaufsichtsbehörden bis spätestens zur 48. Kalenderwoche bereitgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die kommunalen Stellen angehalten, ggf. vorrätige alte Erhebungsbogen nicht mehr auszugeben und bis zum Jahresende 2011 zu vernichten. Eine elektronische PDF-Version der neuen Erhebungsbogen kann nach Aktualisierung des Webservices von „Bautätigkeitsstatistik-Online“ unter www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm bezogen werden. Das Sachgebiet Bautätigkeit der IT.NRW beantwortet gern Ihre Rückfragen unter Tel. 02 11 — 94 49 46 64, Fax 02 11 — 94 49 46 58, E-Mail: bautaetigkeit@it.nrw.de.

 

Az.: II gr-ko

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