Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 573/2021 vom 22.10.2021

Erlass zu Arbeitsanweisungen für den Rettungsdienst 2021/2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat jetzt den Erlass zu den Behandlungspfaden und Standardarbeitsanweisungen im Rettungsdienst aktualisiert (V A 4-93.21.02.03). Der Erlass und die Anlage BPR/SAA 2021/2022 sind für Mitgliedskommunen im internet-Angebot des StGB NRW abrufbar unter Fachinformation und Service - Recht, Personal, Organisation - Rubrik Feuerwehr/Rettungsdienst – Rettungsdienst oder unter diesem Link. Die Geschäftsstelle dankt insbesondere Herrn Flemm, Feuerwehr Bergheim, für die Mitarbeit in der begleitenden Arbeitsgruppe.

Für die standardisierten Arbeitsanweisungen ist eine Aktualisierung im Rhythmus von zwei Jahren vorgesehen. Hierzu existiert ein zwischen dem MAGS, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Rettungsdienstschulen und dem Landesverband der ärztlichen Leitungen Rettungsdienst in NRW abgestimmtes Verfahren. Änderungsvorschläge und Hinweise zu den BPR und SAA können jederzeit an den Landesverband der ärztlichen Leitungen in NRW gesandt werden. Hierzu wurde unter www.aelrd-nrw.de unter dem Reiter ,,SAA" ein spezielles Kontaktformular eingerichtet.

Az.: 15.2.14-004/003

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