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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 616/2019 vom 06.11.2019
Neuer Förderaufruf des BMVI für Hardware-Nachrüstung
Die neuen Förderaufrufe des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen sowie Handwerker- und Lieferfahrzeugen sind am 02.10.2019 in Kraft getreten.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4. Gefördert werden dabei System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen. Dabei ist ein Stickoxidminderungssystem zu verwenden, das über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung des Kraftfahrt-Bundesamtes gemäß Anhang I der Förderrichtlinie (FRL) verfügt.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gebietskörperschaften; die Fördermittel sind jedoch für Anträge aus Kommunen mit Diesel-Zufahrtsbeschränkungen bzw. NO2 Grenzwertüberschreitungen priorisiert.
Förderquote und Antragsfrist
Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der System- und externen Einbaukosten nebst der Möglichkeit der Anhebung auf bis zu 95 % auf landesrechtlicher Grundlage für die jeweilige Förderrichtlinie. Im Bereich der schweren Kommunalfahrzeuge gelten die Klassen M1, M2, N2 und N3. Anträge können ab sofort und bis zum 29.02.2020 eingereicht werden. Für die schweren Kommunalfahrzeuge stehen 30 Mio. Euro, für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge 70 Mio. Euro und für die schweren Handwerker- und Lieferfahrzeuge 30 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen
Die Anträge können bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen als zuständigem Projektträger eingereicht werden. http://www.bav.bund.de/. Rückfragen beantwortet die Lotsenstelle Urbane Mobilität und Sofortprogramm Saubere Luft im BMVI unter ref-stv23@bmvi.bund.de.
Az.: 33.1.5.1-001/003