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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 415/2019 vom 26.07.2019
Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr"
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert modellhafte, investive Projekte von Kommunen zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden. Die Förderquote beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch
einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen,
eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.
In dem zweistufigen Antragsverfahren können zunächst vom 01. August 2019 bis zum 31. Oktober 2019 Projektskizzen eingereicht werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Danach sind als zweite Stufe förmliche Förderanträge in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Projektträgers Jülich (PtJ), www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr
Az.: 33.1.2-002/003