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StGB NRW-Mitteilung 4/2003 vom 05.01.2003
Neuer Gesetzesentwurf zur Graffiti-Bekämpfung im Bundestag
Auch in seiner 15. Wahlperiode wird sich der Bundestag wieder mit Gesetzentwürfe zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung des Graffiti-Unwesens beschäftigen. Den Anfang macht dieses Mal die FDP mit dem Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz des Eigentums (Bundestags-Drucksache 15/63). Ziel ist es, die bestehenden Rechtsunsicherheiten und Nachweisschwierigkeiten darüber zu beseitigen, ob unerlaubtes Graffiti-Sprühen die Tatbestände der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung) erfüllt oder nicht. Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Tatbestand der Sachbeschädigung um die Alternative einer "Verunstaltung" erweitert wird, "die nur mit größerem Aufwand beseitigt werden kann".
Quelle: Mitteilungen DStGB vom 06.12.2002
Az.: I/2