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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 231/2007 vom 01.03.2007
Neuer Landesstraßenbedarfsplan NRW
Der neue Landesstraßenbedarfsplan des Landes ist mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten. Er schreibt den Bedarf der wichtigsten Bauvorhaben an Landesstraßen bis zum Jahr 2015 gesetzlich fest. Insgesamt umfasst der Plan 263 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von rund einer Milliarde Euro.
Basis für den Landesstraßenbedarfsplan ist die Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Landes. Die Bezirksregierungen, die Kommunen und der Landesbetrieb Straßen.NRW hatten über 600 Projekte mit einem Kostenvolumen von 3,2 Milliarden Euro für den Plan angemeldet. Über die Realisierung einzelner Vorhaben wird jährlich neu entschieden. Nach 2015 sind weitere 82 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rund 600 Millionen Euro geplant. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet-Seite des MBV.
Az.: III/1 642 - 12