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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 771/2020 vom 23.12.2020
EU-Leitfaden zu Naturschutzvorschriften
Die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb oder in der Umgebung von Natura-2000-Gebieten wird mit der europäischen Habitat-Richtlinie nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die betreffenden Planungen sind jedoch im Einzelfall zu bewerten. So ist vor der Zulassung von Projekten eine schrittweise Prüfung durchzuführen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der im Gebiet geschützten Arten oder Lebensraumtypen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Prüfung kann auch außerhalb eines Natura-2000-Gebietes erforderlich sein, wenn sich das Vorhaben auf den Schutzzweck des Gebiets auswirken kann.
In dem neuen Leitfaden der Europäischen Kommission werden die einzelnen Prüfschritte erläutert und mögliche Auswirkungen der Windenergie auf Arten und Lebensräume sowie potentielle Abschwächungsmaßnahmen dargestellt. Anhand von Fallstudien werden außerdem an vielen Stellen Praxisbezüge hergestellt und damit mögliche Lösungswege zur Minimierung von Konflikten aufgezeigt.
Das Dokument ist nicht rechtsverbindlich, sondern soll über bestimmte Aspekte der einschlägigen EU-Gesetzgebung informieren und Bürgerinnen und Bürger, Planer und Behörden bei der Anwendung der Vogelschutz- und der Habitat?Richtlinie unterstützen. Er dient als Ergänzung zu den genannten Richtlinien und sollte nur in Verbindung mit diesen angewendet werden.
Der Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar: https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/wind_farms_de.pdf
Az.: 28.6.9-013/001mag