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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 421/2018 vom 17.07.2018
Neuer Maßnahmenkatalog der Stärkungspaktkommunen
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat kürzlich einen neuen Maßnahmenkatalog der Stärkungspakt-Kommunen veröffentlicht. In dem Maßnahmenkatalog wurden die Konsolidierungsmaßnahmen der 61 Stärkungspaktkommunen der Stufe 1 und 2 NRW zusammengefasst. Nächstes Jahr werden Daten der drei Stärkungspaktkommunen der Stufe 3 hinzukommen.
Die gpaNRW hat die Haushaltssanierungspläne für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 ausgewertet und damit das gesamte inhaltliche Konsolidierungsspektrum der Kommunen berücksichtigt. Für jede Maßnahme ist der Konsolidierungsbeitrag im Ist von 2012 bis 2016 dargestellt, im Plan ab 2017. Zudem wurden die Maßnahmen nach Produktbereichen und ?gruppen, den Maßnahmentypen sowie nach den Aspekten „Reduzierung von Aufwendungen“ und „Steigerung von Erträgen“ unterteilt. Der Maßnahmenkatalog eignet sich in erster Linie als Überblick zu aktuellen Konsolidierungsthemen in den Stärkungspaktkommunen – zudem kann er als Anregung für Konsolidierungsmöglichkeiten dienen.
Einige Maßnahmen, die aus Sicht der gpaNRW nicht als Beispiel infrage kommen (z. B. wenn diese nicht von der Kommune beeinflusst werden können), sind in dem Maßnahmenkatalog nicht enthalten. Bereits abgesetzte Maßnahmen können in dem Maßnahmenkatalog noch enthalten sein, wenn diese als gutes Beispiel dienen. Folglich ist der Hinweis wichtig, dass dieser Maßnahmenkatalog aufgrund der fehlenden bzw. nicht mehr aktuellen Maßnahmen nicht die gesamte Summe der Konsolidierungsbeträge (Ist und Plan) je Kommune darstellt.
Die gpaNRW wird den Maßnahmenkatalog über Konsolidierungsmaßnahmen regelmäßig fortschreiben. Der aktuelle Maßnahmenkatalog liegt im Downloadbereich auf der Homepage der gpaNRW vor: http://gpanrw.de/de/aktuelles/aktuelle-meldungen/wege-zu-konsolidieren/6_106.html .
Az.: 41.4.1.10-001/001