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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 112/2017 vom 01.12.2016
Neuer Praxisleitfaden zu Vergabe von Architektenleistungen
Seit dem 18.04.2016 ist die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) geregelt. Aus diesem Grund haben die Architekten- und Planerverbände mit den kommunalen Spitzenverbänden einen aktuellen Praxisleitfaden abgestimmt.
Der Leitfaden beschreibt die Vergabe von Planungsleistungen oberhalb des Schwellenwerts für europaweite Ausschreibungen (derzeit 209.000 Euro). Der Betrachtungsschwerpunkt liegt auf den Verfahrensabläufen, wie sie vom öffentlichen Auftraggeber in der Praxis durchgeführt werden. Damit soll den Kommunen die rechtssichere Gestaltung des Vergabeverfahrens erleichtert werden. Bei rechtlichen Zweifelsfragen und Unklarheiten im Einzelfall sollte gleichwohl fachkundiger Rat eingeholt werden.
Der Leitfaden ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Vergabe abrufbar.
Az.: 21.1.1.4