Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 246/2022 vom 13.04.2022

Neues E-Mail-Postfach der Deutsche Bahn AG für Bodenordnungsverfahren

Die Beteiligung der DB AG im Rahmen von Bodenordnungsverfahren (Umlegung nach dem BauGB oder Flurbereinigung nach dem FlurbG) erfolgt derzeit noch häufig in analoger Form. Für eine verbesserte Kommunikation und fristgerechte Bearbeitung von kommunalen Anliegen im Rahmen dieser öffentlich-rechtlichen Bodenordnungsverfahren hat die DB AG ab sofort folgendes zentrales E-Mail-Postfach eingerichtet:

DB.Immobilien.Bodenordnungsverfahren@deutschebahn.com 

Auch aufgrund der derzeitigen Corona-Bedingungen bittet die DB AG, den zukünftigen Schriftverkehr – sofern möglich – an das oben genannte E-Mail-Postfach zu senden. Im Betreff der E-Mails soll auch die Abkürzung des jeweiligen Bundeslandes mit aufgeführt werden.

Az.: 20.1.4.7-015/003 ste

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