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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 220/2015 vom 18.03.2015
Neues Förderprogramm zur Energieberatung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein neues Förderprogramm zur Energieberatung im Gebäudebereich vorgestellt. Es trägt den Titel „Was und wie sanieren? Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude“.
Ein großer Teil der Energie — fast 40 Prozent — wird deutschlandweit in Gebäuden verbraucht. Der größte Posten ist dabei das Heizen. Besondere Bedeutung kommt daher der energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu. Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen.
Die „Vor-Ort-Beratung“ soll aufzeigen, was und wie private Hauseigentümer sanieren können. Denn Information und Beratung sind nach Auffassung des BMWi Voraussetzungen für eine kluge Informationsentscheidung und eine maßgeschneiderte energetische Sanierung. Die Energieberatung soll unabhängige und verlässliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten liefern.
Das BMWi fördert die „Vor-Ort-Beratung“ mit bis zu 60 Prozent der Beratungskosten. Die „Vor-Ort-Beratungen“ können grundsätzlich Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen, Wohnungseigentümer-gemeinschaften, Mieter oder Pächter, rechtlich selbstständige Unter-nehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einrichtungen, die gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in Anspruch nehmen.
Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) zudem eine Energieberatung auch für Kommunen angekündigt. Umgesetzt wurde bereits die Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen. Wir verweisen insoweit auf unsere Mitteilung 128/2015 vom 17.02.2015.
Weiterführende Informationen zur „Vor-Ort-Beratung“ können Online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de („Energie“ / „Vor-Ort-Beratung“) abgerufen werden.
Az.: II gr-oe