Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 140/2007 vom 10.01.2007

Neues "Investitionsprogramm Abwasser NRW"

Die Landesregierung hat zum 01.01.2007 neue Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des „Investitionsprogramms Abwasser NRW“ in Kraft gesetzt (Ministerialblatt NRW 2006, S. 822 ff.). Das neue „Investitionsprogramm Abwasser NRW“ ist das Nachfolgeprogramm für das „Initiativprogramm Ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW“. Dieses Förderprogramm endete am 31.12.2005. Das neue „Investitionsprogramm Abwasser NRW“ wird aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe in NRW finanziert. Es gilt vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2011. Bewilligende Stelle ist die NRW.Bank. Das neue „Investitionsprogramm Abwasser NRW“ beinhaltet für die Städte und Gemeinden als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften insbesondere folgende Förderbausteine (vgl. hierzu auch den ausführlichen Schnellbrief des StGB NRW vom 10.1.2007 nebst Anlagen):

1. Förderbereich 2: Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen
öffentlicher Abwasseranlagen

Gegenstand der Förderung sind gutachterliche Untersuchungen für Energiespar-maßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen durch die Aufstellung einer systematischen Energiebilanzierung und Dokumentation des Energieeinsparungs-potenzials anhand einer Feinanalyse (Förderart: Zuschuss bis zu 70 %).

2. Förderbereich 3.1.: Öffentliche Kläranlagen – erprobte Technologie

Gegenstand der Förderung sind der Neubau, Umbau, die Erweiterung oder Verbesserung von öffentlichen Kläranlagen (Förderart: Plafonddarlehen kommunal).

3. Förderbereich 3.2: Öffentliche Kläranlagen – innovative Technologien

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Kläranlagen mit innovativen Reinigungsverfahren, wie z.B. Membrantechnologie, Ozonolyse, UV-Verfahren oder andere innovative Technologien mit gleichartiger Reinigungsleistung und dem Ziel der

a) Hygienisierung des Abwassers (Förderart: Zuschuss bis zu 50 %) oder

b) Elimination von gefährlichen Stoffen (Pharmaka, Personal Care Produkte,
Industriechemikalien – Förderart: Zuschuss bis zu 70 %).

4. Förderbereich 4: Bodenfilteranlagen

Gegenstand der Förderung sind die Erstellung von Bodenfilteranlagen oder Anlagen mit gleichwertiger Behandlungswirkung zur weiteren Niederschlagswasserbehandlung einschl. erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen (Förderart: Zuschuss bis zu 50 %).

5. Förderbereich 5: Niederschlagswasser

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur öffentlichen Niederschlagswasserbehandlung und –beseitigung durch die Erstellung von Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebauwerken einschl. erforderlicher Mess- und Überwachungseinrichtungen

a) Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und Stauraumkanäle einschl.
Entlastungsbauwerk

b) Regenrückhaltebecken als Bauwerk vor Einleitung ins Gewässer.

(Förderart: Plafonddarlehen kommunal).

6. Förderbereich 6.1: Fremdwasser- Fremdwassersanierungskonzept

Gefördert wird die Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Fremdwassersanierungskonzepten, die die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger in lokalen Fremdwasserschwerpunktgebieten aufstellt, einschl. eventuell notwendiger Messungen (Förderart: Zuschuss bis zu 50 %).

7. Förderbereich 6.2. Fremdwasser – öffentliche Kanalsanierung

Gefördert wird die Sanierung der öffentlichen Kanalisation, bei der im Entwässerungsgebiet ein erhöhter Fremdwasseranfall (Verdünnungsanteil übersteigt die Hälfte des Abwasserabflusses bei Trockenwetter) vorhanden ist. Die Verminderung des Fremdwasseranteils muss bei der Förderung im Vordergrund stehen (Förderart: Plafonddarlehen kommunal).

8. Förderbereich 6.3: Fremdwasser – private Kanalsanierung

Gegenstand der Förderung ist die ganzheitliche Sanierung von privaten Hausanschlüssen im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser. Gefördert wird in der Form des Zuschusses (Förderart: Zuschuss bis zu 30 %). Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Sanierung privater Hausanschluss- und Grundleitung. Nicht zuwendungsfähig ist ggf. eine vorab erforderliche Dichtheitsprüfung des privaten Hausanschlusses.

9. Verfahren: NRW.Bank.Ergänzungsprogramm.Abwasser

Die im „Investitionsprogramm Abwasser NRW“ vorgesehene Anteilsfinanzierung deckt nur einen Teil der Kosten für einzelne Projekte ab. Die NRW.Bank bietet deshalb über das NRW.Bank.Ergänzungsprogramm.Abwasser eine zinsgünstige ergänzende Finanzierung an, um eine zinsgünstige Finanzierung aus einer Hand für das gesamte Projekt sicherzustellen.

10. Bewilligungsverfahren

Die bewilligende Stelle ist in allen Fällen die NRW.Bank. Neben Informationen auf der Internetseite der NRW.Bank unter www.nrwbank.de stehen die Kundenbetreuer im jeweiligen Landesteil zur Verfügung:

Kundenbetreuung Westfalen:

Dr. Jörg Hopfe (Tel.:0251/91741 4184) - Ralph Ishorst (Tel.: 0251/91741 2424)

Kundenbetreuung Rheinland:

Monika Voß (Tel.: 0211/91741 1455) - Sven van Diffelen (Tel.: 0211/91741 1620).

Az.: II/2 24-20 qu/g

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