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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 571/2022 vom 20.09.2022
Neues „Kompaktwissen“ der FA Wind zum Thema „Windenergie und Artenschutz“
Das Fortschreiten des Klimawandels stellt vor allem für seltene und in ihrem Bestand gefährdete Tierarten eine ernsthafte Bedrohung dar. Der Ausbau der Windenergienutzung leistet einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und damit auch zum Schutz und Erhalt von Tierarten und ihren Lebensräumen. Vor allem für Vögel und Fledermäuse können Windenergieanlagen jedoch auch eine Gefahr darstellen. Es ist wichtig, Windenergie und Artenschutz in Einklang zu bringen, um die Klimaziele zu erreichen.
Die Belange des Artenschutzes werden bei Windenergieprojekten umfassend berücksichtigt. Die artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind hoch und äußerst komplex. Mit dem neuen „Kompaktwissen“ zum Thema „Windenergie und Artenschutz“ möchte die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) auch Nicht-Fachleuten kurz und prägnant die wichtigsten Grundlagen zum Thema verständlich vermitteln.
Das Kompaktwissen-Papier ist hier abrufbar.
Az.: 20.1.4.1-002/001 ste