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StGB NRW-Mitteilung 85/2008 vom 23.01.2008
Neues Profil für Hauptschule in NRW
Das Kabinett hat am 15. Januar 2008 die „Qualitätsoffensive Hauptschule Nordrhein-Westfalen – Hauptschule hat Zukunft“ verabschiedet. Das Rahmenkonzept ziele darauf ab, den Hauptschulen die Unterstützung zu geben, die sie benötigen, um ihre besonderen pädagogischen Herausforderungen zu bewältigen und Schülerinnen und Schüler besser individuell zu fördern. Es verbinde den Ausbau des Ganztagsbetriebes mit einer stärker auf Praxisorientierung und Berufsvorbereitung ausgerichteten Überarbeitung des Bildungsgangs der Hauptschule.
Ziel sei eine umfassende Berufs- und Ausbildungsreife der Hauptschüler. Kleine Klassen, praxisorientierte Pädagogik und Unterstützung für jeden einzelnen Schüler seien die besonderen Merkmale der Hauptschule. Die pädagogischen Rahmenbedingungen sollen nach Mitteilung des Schulministeriums vorrangig durch den weiteren Ausbau der gebundenen Ganztagsangebote verbessert werden. Darüber hinaus bekenne sich die Landesregierung zu der Absicht, auch bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen ein möglichst flächendeckendes Angebot an Hauptschulen aufrecht zu erhalten. Kleine Hauptschulen sollen zudem zusätzliche Stellen erhalten, soweit dies zur Sicherung des schulfachlichen Differenzierungsbedarfs und für die Vergabe des mittleren Schulabschlusses notwendig sei. Gegenstand der Qualitätsoffensive sei insbesondere die Neustrukturierung des Bildungsgangs in der Hauptschule. Dazu würden die Richtlinien und Lehrpläne neu gestaltet. Durch neue Lernbereiche wie „Berufsorientierung“ und „Lebensplanung“ sollen die Lerninhalte stärker an den praktischen Fragen der Lebens- und Berufswelt ausgerichtet werden. Dazu gehöre die Möglichkeit, fachübergreifend Fragestellungen aufzugreifen, die z.B. pädagogische Gesichtspunkte, Fragen der sozialen Interaktion, der Gesundheitserziehung, des Arbeitsalltags – auch in Betrieben – oder praktische Anforderungen an eine selbstständige Lebensführung betreffen.
Die Allgemeinbildung soll nach Mitteilung des Schulministeriums gestärkt werden und insbesondere die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in der Unterrichtssprache Deutsch verbessert werden. Dafür sollen in einem ersten Schritt 100 Hauptschullehrkräfte speziell ausgebildet und auf Anforderung der Schulen zusätzlich eingesetzt werden können.
Für alle Schülerinnen und Schüler sollen individuelle Förderkonzepte erarbeitet werden, die sich sowohl auf fachliche Kompetenzen, als auch auf Persönlichkeitsentwicklung oder Sozial- und Methodenkompetenz beziehen. Zur Unterstützung der Erziehungsaufgaben der Hauptschule soll in Zusammenarbeit mit den Schulträgern erreicht werden, dass an jeder Schule mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft arbeite. Derzeit seien rd. 400 Sozialpädagogen und Sozialarbeiter an den Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Hinzu kämen weitere Kräfte, die über die Jugendhilfe von den Kommunen gestellt würden.
Schon ab der 7. Klasse sollen die Jugendlichen Erfahrungen in Praktika erwerben können. Dabei werde eine Zusammenarbeit sowohl mit Trägern der Jugendhilfe, als auch mit Kommunen, dem Handwerk, den Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften angestrebt. Ziel der Zusammenarbeit sei es auch, jeder interessierten Hauptschule zumindest einen Paten- bzw. Partnerbetrieb an die Seite zu stellen.
Zur Umsetzung der verbesserten Berufsorientierung sei im Ausbildungskonsens NRW zudem ein Aktionsplan erarbeitet worden, der bereits ab der 8. Klasse die Teilnahme von Jugendlichen an mehrtägigen Berufsorientierungsseminaren ermögliche, die außerhalb der Schule unter Leitung externer Trainer stattfänden. Die Zusammenarbeit zwischen Hauptschulen und Berufskollegs soll gestärkt und unter anderem durch die Möglichkeit, Kooperationsklassen Hauptschule – Berufsvorbereitungsjahr einzurichten, weiter ausgebaut werden.
In dem Konzept „Qualitätsoffensive Hauptschule Nordrhein-Westfalen“ (abrufbar auf der Homepage des Schulministeriums NRW) weist das Schulministerium im Hinblick auf die Sicherstellung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebotes auf Folgendes hin:
„Der Fortbestand auch kleiner Hauptschulen im ländlichen Raum muss durch den bevorstehenden demographisch bedingten Schülerrückgang nicht gefährdet sein. Zwar wird sich die Schülerzahl in allen weiterführenden Schulen vom Schuljahr 2006/2007 bis zum Schuljahr 2019/2020 um rd. 23 % reduzieren. Das neue Schulgesetz sieht jedoch bereits flexible Möglichkeiten vor, dem Schülerrückgang auch in der Hauptschule, pragmatisch zu begegnen.
So kann eine Hauptschule einzügig fortgeführt werden, „wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann“ (§ 82 Abs. 4 SchulG).
In diesem Fall sollen Hauptschulen entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes zusätzliche Lehrerstellen erhalten, soweit dies zur Sicherung des schulfachlichen Differenzierungsbedarfs und für die Vergabe des mittleren Schulabschlusses notwendig ist.
Allerdings wird die Landesregierung den Schulträgern empfehlen, wie bei kleinen Grundschulen Verbundlösungen zu prüfen. In Betracht kommen hier vor allem Hauptschulverbünde, also die Zusammenlegung von zwei Hauptschulen mit je einem Teilstandort in benachbarten Gemeinden. Möglich ist es dabei auch, eine Zweizügigkeit zu erreichen, indem die Klassen 5 - 7 an dem einen, die Klassen 8 - 10 an dem anderen Standort angesiedelt werden. Die Gemeinden sollten für die Errichtung einer solchen Verbundschule einen Hauptschulzweckverband gründen.
Das Schulgesetz ermöglicht außerdem „zur Sicherstellung eines wohnortnahen und differenzierten Bildungsangebots“ einen Verbund von bestehenden Haupt- und Realschulen sowie Haupt- und Gesamtschulen zu einer Aufbauschule der Sekundarstufe I. Diese Verbundschulen bleiben weiterhin in Zweige gegliedert. Es entsteht aber eine Schule mit einheitlicher Leitung und einem Lehrerkollegium. Zudem kann der Unterricht teilweise in gemeinsamen Lerngruppen erteilt werden, wobei in den Klassen 7 bis 10 der nach Schulformen getrennte Unterricht deutlich überwiegen muss. Eine bestehende Hauptschule kann schließlich um einen bisher nicht bestehenden Realschulzweig (und umgekehrt) erweitert werden, wenn es in der Gemeinde eine entsprechende Schule noch nicht gibt und durch die Ausweitung keine Schule in einer Nachbargemeinde gefährdet wird.“
Az.: IV/2 211-32