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StGB NRW-Mitteilung 204/2009 vom 04.03.2009
Neues Programm gegen Obdachlosigkeit
Nicht zuletzt auf den Druck der Öffentlichkeit und die Kritik der kommunalen Spitzenverbände an den zunächst beschlossenen Einsparungen beim Förderprogramm für Wohnungslose hin hat die Landesregierung Ende Februar ein Aktionsprogramm zur Prävention und Bekämpfung der Obdachlosigkeit beschlossen.
Das neue Aktionsprogramm "Obdachlosigkeit verhindern - Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen" ist mit insgesamt 1,12 Millionen Euro ausgestattet. Das Land will die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer originär kommunalen Aufgabe im Bereich der Wohnungslosenhilfe unterstützen. Dabei soll die Prävention der Wohnungslosigkeit ein wichtiger Schwerpunkt sein und in die Gesamtstrategien der sozialen Wohnraumförderung einbezogen werden. Darüber hinaus sollen Hilfen für spezifische Zielgruppen entwickelt werden: Jugendliche, Frauen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie ältere Menschen.
Az.: III 880