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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 417/2001 vom 05.07.2001
Neues Signaturgesetz
Das vom Bundestag am 15.02.2001 verabschiedete und vom Bundesrat am 09.03.2001 gebilligte neue Signaturgesetz ist im Bundesgesetzblatt I vom 21.05.2001 auf den Seiten 876 ff. veröffentlicht. Durch dieses Gesetz werden die Bestimmungen der Richtlinie 1999/93/EG vom 13.12.1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in deutsches Recht umgesetzt. Kernpunkt der Neuregelung ist die Schaffung einer neuen Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen, die es ermöglichen soll, in elektronischem Rechtsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Als Neuerung gegenüber dem alten Signaturgesetz von 1997 sind nunmehr auch softwarebasierte Signatursysteme zulässig (§ 2 Nr. 10 Signaturgesetz).
Wesentliche Einzelheiten bei der Ausfüllung des Signaturgesetzes müssen noch durch eine neue Signaturverordnung geleistet werden, welche die Bundesregierung gem. § 24 Signaturgesetz erlassen kann.
Für die Fortentwicklung des kommunalen E-Government wird vieles davon abhängen, welche Sicherheitsstufe letztlich für die Inanspruchnahme kommunaler Verwaltungsleistungen gesetzlich gefordert wird. Entsprechende Regelungen werden aber nicht durch das Signaturgesetz, sondern durch die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder getroffen, über deren Änderung derzeit beraten wird.
Az.: IV/1 830-05