Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 363/2006 vom 24.04.2006

Neues soziales Infrastruktur-Förderprogramm der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau informiert über ihr neues Förderprogramm „Sozial investieren“, das für alle gemeinnützigen Antragsteller, die in soziale Infrastruktur investieren, offen steht.

Diese Finanzierungsmöglichkeit mit einem Kredithöchstbetrag von 10 Mio. € und einer Darlehenlaufzeit bis zu 30 Jahren inklusive max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren ist in erster Linie für vollumfänglich gemeinnützige Vorhaben gedacht. Dass ein geplantes Vorhaben vollends gemeinnützig ist, wird durch einen Nachweis des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftsteuer nachgewiesen.

Weiterhin informiert die KfW über Fälle, in denen neben einem gemeinnützigen Zweck auch ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein gemeinnütziger Verein aus dem Verkauf von Getränken Einnahmen erzielt, die der Umsatzsteuer unterliegen. Dabei unternimmt die KfW eine Zweiteilung bezüglich des Anteils der Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vor.

Liegt dieser unter 20 %, wird von Seiten der KfW das Gesamtvorhaben voll mitfinanziert, wogegen ein Überschreiten der 20 % eine anteilige Mitfinanzierung nur für den gemeinnützigen Teil zur Folge hat.

Fragen zu diesem Förderprogramm werden vom KfW-Infocenter unter 01801 33 55 77 montags bis freitags jeweils zwischen 7.30 - 18.30 Uhr beantwortet. Informationen sind auch im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abrufbar.

Az.: IV/1 912-05

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