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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 459/2011 vom 06.09.2011
Neues Wasserentnahmeentgeltgesetz in Kraft
Am 26.07.2011 ist das geänderte Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes NRW (WasEG NRW) in Kraft getreten (GV.NRW. 2011, Seite 377 ff.). Das Entgelt für die Wasserentnahme beträgt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WasEG nunmehr 4,5 Cent pro m3. Außerdem ist in § 9 Abs. 3 zusätzlich aufgenommen worden, dass aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgeltes auch Mittel für Aufgaben der Altlastensanierung und Altlastenaufbereitung zur Verfügung gestellt werden.
Az.: II/2 20-00 qu-ko