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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 25/2023 vom 10.01.2023
Neues Zertifikatsprogramm 2023 für Aufsichtsräte der SKA NRW
Von Mitgliedern in kommunalen Aufsichtsräten werden besondere Kenntnisse verlangt, die sich sowohl aus dem Gesellschaftsrecht wie auch aus dem Kommunalrecht ergeben. § 113 Abs. 6 GO NRW begründet eine Pflicht des AR-Mitgliedes zum Nachweis einer entsprechenden Qualifizierung.
Die Sparkassenakademie NRW hat wieder ein Fortbildungsangebot für die kommunalen Mitglieder in Aufsichtsräten von kommunalen Unternehmen, Krankenhäusern und Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen aufgelegt. Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Qualität der verantwortungsvollen Aufsichtsarbeit in den kommunalen Einrichtungen.
Das Basismodul „Grundlagen der Arbeit im Aufsichtsrat“ bildet das Fundament. Erfahrene Aufsichtsratsmitglieder sowie neue Mitglieder im Aufsichtsrat erhalten einen fundierten Überblick von A wie „Arten und Aufgaben kommunaler Unternehmen“ bis Z wie „Zusammenhänge zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“. Die Vertiefungsseminare festigen die Basis und gehen spezifisch auf den Kontext Ihres jeweiligen Unternehmens ein.
Nach Teilnahme an allen Modulen der Fortbildung wird die Möglichkeit einer Zertifizierung geboten.
Einzelheiten können dem nachfolgenden Link zu dem neuen Programm entnommen werden:
https://www.sparkassenakademie-nrw.de/fileadmin/content/downloads/aufsichtsraete-broschuere_2023.pdf
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Sparkassenakademie NRW:
Anmeldung:
Frau Carina Rotte, Tel. 0231 22240-725, E-Mail: carina.rotte@ska.nrw
Inhalte:
Frau Barbara Doerr-Lappe, Tel. 0231 22240-789, E-Mail: barbara.doerr-lappe@ska.nrw
Az.: 41.13.1.1-010/001 ha