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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 364/2010 vom 04.08.2010
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Die Fahrerlaubnis-Verordnung soll komplett neu erlassen werden. Grund sind Unsicherheiten über die gültige Textfassung wegen möglicher Nichtigkeit einzelner Änderungsverordnungen. Das Debakel um die Nichtigkeit der Straßenverkehrsordnung, die im Zusammenhang mit der Kritik an der beabsichtigten Verpflichtung, funktionsfähige Verkehrsschilder durch rechtsförmlich korrekte Verkehrsschilder zu ersetzen, entdeckt wurde, soll sich im Bereich der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht wiederholen. Die Straßenverkehrsordnung war insgesamt nichtig, weil zumindest bei einer Verkündung einer Änderungsverordnung das Zitiergebot des Art. 80 GG nicht beachtet wurde.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung soll in Kürze durch eine Verordnung zur Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung in ihrem gesamten Wortlaut neu erlassen werden. Lt. Begründung zur Verordnung soll die vorgelegte Ablöseverordnung eine eindeutige Textfassung und damit Rechtssicherheit schaffen. Das BMVBS bezieht sich ausdrücklich auf die Gefahr der Nichtigkeit einzelner Änderungsverordnungen wegen Verstoßes gegen des Zitiergebotes Art. 80 GG und weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen dieses Zitiergebot nicht umfassend und rechtssicher aufgeklärt werden konnte. Inhaltliche Änderungen sind mit der Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht verbunden.
Az.: III 152-00