Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 57/2004 vom 02.12.2003

Neufassung der StGB NRW-Mustersatzung zum Straßenbaubeitrag

Nach intensiver Diskussion mit Fachrichtern und Praktikern des Straßenbaubeitragsrechts und in Abstimmung mit dem Innenministerium hat die Geschäftsstelle jetzt eine differenzierte Verteilungsregelung insbesondere für Außenbereichsgrundstücke in das 2001 überarbeitete Satzungsmuster über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG eingearbeitet. Bei dieser Gelegenheit wurden ergänzend einzelne redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
In der Folgezeit wurde die Mustersatzung von den Mitgliedskommunen stark nachgefragt. Nahezu flächendeckend hat sich zwischenzeitlich die Erkenntnis durchgesetzt, daß die Anlieger für Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen entsprechend dem Vorteilsprinzip und zur Entlastung der sonst kostentragenden Allgemeinheit an ihren Straßen stärker als bisher zur Kostenbeteiligung herangezogen werden müssen. Allerdings wurde in der Geschäftsstelle im vergangenen Jahr Kritik insbesondere an der Verteilungsregelung für Außenbereichsgrundstücke bekannt. Sie sei zu undifferenziert und damit rechtlich angreifbar. Die Geschäftsstelle hatte demgegenüber die aus der alten Mustersatzung bewährte Verteilungsregelung übernommen, weil sie angesichts der beschriebenen weitreichenden Änderungen die Diskussion um die Einführung neuer kommunaler Ausbaubeitragssatzungen nicht durch Randprobleme noch weiter befrachten wollte.
Aus Gründen der Praktikabilität und Rechtssicherheit der Musersatzung ist die Geschäftsstelle in der Folgezeit mit Vertretern der Richterschaft und der Kommunalverwaltungen in eine ausführliche Fachdiskussion zur Erstellung einer entsprechenden Empfehlung in der neuen Mustersatzung eingetreten und hat zu dieser Thematik insgesamt drei Fachseminare in den vergangenen Monaten durchgeführt. Die hierbei vorgestellten Neuregelungen fanden insgesamt breite Zustimmung.
In einem Gespräch mit dem zuständigen Fachreferat im Innenministerium des Landes NRW hat die Geschäftsstelle zwischenzeitlich die Anpassungen im einzelnen erläutert. Das Innenministerium hat daraufhin schriftlich bestätigt, daß es gegen die vorliegende Neufassung der Mustersatzung keine rechtlichen Bedenken hat.
Die aktuelle Version der Mustersatzung ist im Intranet-Angebot des Verbandes abrufbar. Sie wird zudem in der nächst erreichbaren Ausgabe des Städte- und Gemeinderats veröffentlicht.

Az.: III/1 642 - 33/3

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