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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 616/2004 vom 02.08.2004
Neufassung des Energiewirtschaftsrechts
Ziel der Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas (Richtlinie 2003/54/EG und 2003/55/EG vom 26. Juni 2003), die bis zum 01. Juli 2004 hätten umgesetzt werden müssen, ist die vollständige Öffnung der Energiemärkte in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Über den wesentlichen Inhalt der Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas sowie über die kommunale Positionierung zur Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas durch eine Neufassung des EnWG hatte die Geschäftsstelle in ihrer Ausarbeitung für das Präsidium und den Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW anlässlich ihrer Sitzungen am 09./10. März 2004 informiert. Die Ausarbeitung Kommunale Daseinsvorsorge und Europäische Wettbewerbspolitik ist über das Intranet Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Daseinsvorsorge abrufbar.
Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hat mit Schreiben vom 30.03.2004 zum Referentenentwurf zur Neufassung des Energiewirtschaftsrechts Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist über das Intranet Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaftsrecht abrufbar. Nunmehr hat das Bundeskabinett am 28. Juli 2004 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Der Kabinettsbeschluss zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist ebenfalls über das Intranet unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaftsrecht abrufbar. Nach einer ersten Durchsicht fällt das kommunale Votum zu diesem Entwurf recht negativ aus. Dieses Votum kann ebenfalls im Intranet unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaftsrecht abgerufen werden.
Az.: IV/3 811-00/3