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StGB NRW-Mitteilung 743/2016 vom 25.11.2016
Neufassung des Krisenstab-Erlasses NRW
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat der StGB NRW-Geschäftsstelle die Neufassung des Runderlasses "Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen" vom 26. September 2016 zur Kenntnis zugeleitet. Nach der Novellierung des Feuerschutzhilfegesetzes (FSHG) durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) zum Ende des letzten Jahres bedurfte der Krisenstabserlass einer Anpassung der Rechtsgrundlagen an die gültigen Bestimmungen des BHKG.
Dem wird durch den neuen Runderlass Rechnung getragen. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit zur Einführung der geschlechtergerechten Sprache genutzt. Über diese erforderlichen Anpassungen hinaus gibt es keine inhaltlichen Veränderungen. Der Runderlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Zivilschutz herunterzuladen.
Az.: 15.2.12