Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 341/2000 vom 20.06.2000

Neufassung des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms

Seit 14.4.2000 gelten die Neufassung des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms sowie der dazugehörige Durchführungserlaß. Die neuen Richtlinien, welche den neuen GA-Förderregeln (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") entsprechen, sind bereits im Grundsatz einvernehmlich zwischen der Bundesregierung und den EU-Kommissionsdienststellen abgestimmt worden.

Somit kann die regionale Wirtschaftsförderung wieder aufgenommen werden, wenngleich die förmliche Genehmigung des 29. GA-Rahmenplans und der neuen RWP-Richtlinien noch aussteht. Zusagen können - unter EU-Vorbehalt - erteilt werden. Allerdings dürfen Auszahlungen bis zur endgültigen Genehmigung durch die EU-Kommission nicht geleistet werden.

Hauptaufgabe der GA ist die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und von Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur zur Schaffung neuer bzw. Sicherung vorhandener Arbeitsplätze. Insbesondere können gefördert werden:

- Arbeitsplatzschaffende und arbeitsplatzsichernde Vorhaben von KMU

- Lohnkostenbezogene Förderung für Call-Center

- Nicht-investitive Maßnahmen von KMU wie Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensplanung, Finanzierung, Controlling, Produktion und Logistik, Marketing sowie erforderlichenfalls die Vermittlung von Qualifizierungsmaßnahmen

- Vorhaben der wirtschaftsnahen und Tourismus-Infrastruktur wie Projekte, bei denen verschiedene Politikfelder verknüpft werden (bspw. Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Flächensanierungen oder Gewerbezentren mit ausdrücklichem Unternehmerinnenschwerpunkt.

Die aktuelle Gebietskulisse der regionalen Wirtschaftsstruktur in NRW kann demnächst im Internet unter MWMTV.NRW.de abgerufen werden.

Az.: III 450 - 46

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