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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 617/2017 vom 07.09.2017
Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Die Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist am 04.09.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2017, S. 3290 ff.) bekannt gemacht worden. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG - Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG) war durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017 umfassend geändert worden. Das Anpassungsgesetz ist bereits am 02.06.2017 in Kraft getreten (BGBl. I 2017, S. 1298 ff.).
Über die wesentlichen Änderungen hatte der StGB NRW seine Mitgliedskommunen mit Schnellbrief Nr. 176/2017 vom 17.07.2017 informiert. Das Anpassungsgesetz enthielt in Art. 17 die Ermächtigung an das BMUB zur Neubekanntmachung des geänderten Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Das UmweltRG regelt den Gerichtszugang von anerkannten Umweltvereinigungen in Umweltangelegenheiten. Mit ihm erfolgt die zwingende Umsetzung von Vorgaben des EU- und Völkerrechts. Durch das Änderungsgesetz war der Anwendungsbereich des UmwRG erweitert worden.
Az.: 23.0.16-001/001 gr