Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 45/2016 vom 02.12.2015

Neufassung des Verfahrens zur Bestimmung der Schulart

Die Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen wurde geändert. Anpassungen waren insbesondere aufgrund der im 11. Schulrechtsänderungsgesetz veränderten Quoren bei der Umwandlung von Schulen erforderlich. Bei Verfahren zur Umwandlung von Schulen wird dem Schulträger alternativ zum bisherigen Abstimmungsverfahren zudem die Möglichkeit eingeräumt, festzulegen, dass die Eltern ihre Stimme per Brief abgeben. Die geänderte Verordnung ist unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000172 abrufbar.

Az.: 42.1.11-002/001

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