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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 557/2023 vom 21.08.2023
Neue Tarifstelle für steuerrechtliche Bescheinigungen nach DSchG
Mit der Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs vom 8. August 2023 wurde die bisherige Tarifstelle 4a.2 (Bescheinigung nach § 40 a.F. DSchG NRW bzw. § 36 n.F. DSchG NRW) gestrichen und wird nun zukünftig von der Tarifstelle 1.1 (Allgemeine Angelegenheiten) erfasst:
- 1.1.2
- Bescheinigungen, Zweitschriften
- Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
- Gebühr: Euro 20 bis 100
Bei Bedarf können die Gemeinden und Gemeindeverbände davon abweichend gemäß § 2 Absatz 3 Gebührengesetz NRW eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit anderen Gebührensätzen erlassen.
Az.: 20.7.1-002/002 we