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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 281/2004 vom 18.03.2004
Neuorientierung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in NRW
In der Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge hat Minister Schartau am 3. März 2004 erste Überlegungen zur Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik vorgestellt. Dabei hat der Minister für Wirtschaft und Arbeit NRW u.a. folgendes wörtlich ausgeführt:
"Wir hatten im alten Wirtschaftsministerium eine Unterstruktur für die Wirtschafts- und Strukturpolitik mit 16 Regionalkonferenzen, eine Unterstruktur für "Go!", eine Unterstruktur für "move" - für fast jedes Programm eine Unterstruktur. Wir hatten im alten Arbeitsministerium 30 Arbeitsmarktregionen und Arbeitsmarktkonferenzen mit Regionalsekretariaten. Das wollen wir verändern. Wir wollen zum 01.08. dieses Jahres in etwa 16 Regionen dieses Landes Regionalsekretariate einrichten, die wir mit jeweils drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausstatten. Wir gehen davon aus, daß die Regionen diese Personalausstattung ergänzen. Wir wollen die Regionalsekretariate wirtschafts- und beschäftigungspolitisch an entsprechende Institutionen anhängen, z.B. an Kammern oder an Wirtschafts- und Beschäftigungsgesellschaften. Über diese Regionalsekretariate wollen wir die regionalen Aktivitäten in der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung koordinieren und die Kommunikation mit dem Ministerium vorbereiten. Andererseits wollen wir als Ministerium über die Regionalsekretariate Impulse in die jeweiligen Regionen geben.
Neben dem Regionalsekretariat wollen wir in der Region einen Lenkungskreis einrichten, der wesentlich kleiner sein wird als die alten Regionalkonferenzen. Wir wollen ein operatives Gremium mit Verantwortlichen der Region, die in der Lage sind, wirtschafts- und beschäftigungspolitische Vorstellungen und Konzeptionen so auf den Punkt zu bringen, daß in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat und dem Ministerium möglichst zügig an der Umsetzung gearbeitet werden kann.
Die Zusammensetzung des Lenkungskreises ist eines der Themen, die wir mit den Regionen in den nächsten Wochen besprechen werden. Es gibt für uns nur das Fixum, möglichst in jedem Lenkungskreis eine Frauenbeauftragte einzusetzen und/oder die Lenkungskreise auf das Prinzip Gender Mainstreaming festzulegen. Ansonsten sollen in den Lenkungskreis die Leute der Region, von denen wir erwarten können, daß sie in der Lage sind, maßgebliche Beiträge zur Koordination und zur Ausformulierung von Konzepten zu erbringen.
Zur Zahl der Regionen: grundsätzlich 16, grundsätzlich angelehnt an die IHK-Kulisse. Aber wir sind da nicht in Granit geschlagen. Wenn in einem Teil unseres Landes ein anderer Wunsch besteht, der handfest begründet werden kann, dann sind wir auch offen, 17 oder auch 18 Regionen festzulegen. Aber viel mehr wird es nicht geben. Dazu wird bereits diskutiert im Raum Ostwestfalen-Lippe und im Raum Sauerland und Siegerland."
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW hat in seiner Sitzung am 9. März 2004 die Überlegungen zur Zusammenfassung von regionalisierter Strukturpolitik und regionalisierter Arbeitsmarktpolitik erörtert und die Position der StGB-Geschäftsstelle unterstützt, wonach die Neuorientierung grundsätzlich zu einem spürbaren Abbau der Doppelbürokratie führen kann und deshalb unterstützenswert ist, daß aber eine überzogene Zentralisierung zu einer Lähmung der regionalen Entwicklungspotentiale führt. Eine zu starke Bündelung von Kompetenzen insbesondere bei Förderentscheidungen auf der Landesebene widerspreche dem im 2. Modernisierungsgesetz festgelegten gesetzgeberischen Willen, mit den Regionalräten eine bessere Vernetzung der strukturrelevanten Politikbereiche in den einzelnen Landesteilen zu gewährleisten. Eine wirtschaftsorientierte Abwicklung einschlägiger Förderprogramme dürfe vor allem nicht dazu führen, daß die Kommunen als wesentliche Partner der Regionalentwicklung aus der strukturpolitischen Steuerung in der Region ausgeblendet werden. Ihre Kompetenzen sowohl in der Wirtschaftsförderung als auch in der Arbeismarktpolitik müßten weiter nutzbar gemacht werden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW wird die weiteren Schritte der Landesregierung zur Umsetzung der Neuorientierung von regionalisierter Struktur- und Arbeitsmarktpolitik mit Interesse verfolgen.
Az.: III 450 - 00