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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 430/2001 vom 05.07.2001
Neuregelung des Anwohnerparkens
Die Bundesregierung novelliert derzeit das Recht des Anwohnerparkens. Der Städte- und Gemeindebund hatte zu den konkreten Formulierungen in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG Kritikpunkte angebracht (vgl. Mitt. v. 20.05.2001, lfd. Nr. 316). Die Begründung zum StVO-Entwurf trägt den Bedenken zumindest bei der Auslegung Rechnung. Danach ist der Verordnungsgeber bei der Neuregelung auf weiterhin von den in der Begründung zur Einführung der gesetzlichen Ermächtigung zum Anwohnerparken im Jahr 1980 angeführten Erwägungen ausgegangen. Mit § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG sei die Voraussetzung dafür geschaffen worden, über das bisherige Anwohnerparken hinaus auch großräumigere Bereiche mit Parkvorrechten für die Bewohnbevölkerung zuzulassen. Das Bewohnerparken umfaßt damit auch das Anwohnerparken.
Der Entwurf sieht zudem vor, daß die Straßenverkehrsbehörden Regelungen treffen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen. Zusatzschilder, die bislang Anwohnern mit besonderem Parkausweis von Halteverboten ausgenommen haben, und Zusatzschilder, die die Erlaubnis zum Parken bislang auf Anwohner beschränkt haben, sowie der Parkausweis für Anwohner behalten bis zum 31. Dezember 2003 ihre Gültigkeit.
Az.: III/1 151-10/642-04