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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 576/2013 vom 06.08.2013
Neuregelung des Schienenbonus im Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Regelung zur Abschaffung des Schienenbonus ist im Juli 2013 in Kraft getreten. Der Schienenbonus stellt eine planerische Vorgabe zur rechnerischen Reduzierung des Schienenlärms dar. Ab dem 01. Januar 2015 können die Aufgabenträger freiwillig auf den Schienenbonus verzichten, wenn die Vorhabenträger oder der Bund die damit verbundenen Mehrkosten tragen. Spätestens ab dem 01. Januar 2019 wird der Schienenbonus nicht mehr angewandt.
Die Regelung wurde im Elften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes getroffen. Dieses Gesetz wurde nun am 05. Juli 2013 in Nr. 34 des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Az.: III/1 155-20