Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 35/2017 vom 11.01.2017

Neuregelungen im Bereich Energie zum 1. Januar 2017

Zum 1. Januar 2017 treten einige Neuregelungen im Energiebereich in Kraft, die von kommunaler Relevanz sein können. Dazu zählen die neuen Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien über Ausschreibungen, die Anpassung der Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Verbot von Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen. Mehr Wettbewerb bei der Förderung erneuerbarer Energien - Umstellung auf Ausschreibungen startet.

Erneuerbare Energien

Mit dem EEG 2017 beginnt die nächste Phase der Energiewende. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist erfolgreich - ihr Anteil lag im Jahr 2016 schon bei rund 32 Prozent und soll mit dem EEG 2017 bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent steigen. Hierzu erfolgt mit dem EEG 2017 ein Paradigmenwechsel: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab dem 1. Januar 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Das heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb und nehmen an Ausschreibungen teil. Der Zuschlag wird nach dem Prinzip des niedrigsten Preises vergeben. Weitergehende Informationen hierzu sind im Internet unter www.bmwi.de in der Rubrik Energie/Erneuerbare Energien abrufbar.

Kraft-Wärme-Kopplung

Hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielt eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden daher zum 1. Januar 2017 angepasst. Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Darüber hinaus wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragen. Weitergehende Informationen hierzu sind im Internet unter www.bmwi.de , Rubrik Energie / Strommarkt der Zukunft abrufbar.

Verbot bestimmter Lampentypen

Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen ab 1. Januar 2017 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise in Außen- und Straßenlaternen sowie in Hallen. Die Regelungen ergeben sich aus den so genannten Ökodesignanforderungen der Europäischen Union. Nähere Informationen hierzu sind im Internetangebot des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de ) in der Rubrik Themen / Ökodesign-Richtlinie abrufbar.

Az.: 28.6.4-002/002 we

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search