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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 93/2018 vom 08.12.2017
Niedrigere Fördersätze für Windenergie an Land
Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land außerhalb der Wind-Ausschreibungen zum 01.04.2018 um 2,4 Prozent gekürzt wird. Dies betrifft Windenergieanlagen, die ab dem 01.04.2018 neu in Betrieb genommen werden und unter die Übergangsregelung des EEG 2017 fallen.
Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land liegt mit etwa 5.516 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze ist der Zubau zwischen November 2016 und Ende Oktober 2017. Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben würden.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung. Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a .
Az.: 20.1.4.1-003/002