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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 594/2002 vom 05.10.2002
Noch keine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts wurde nicht auf die Tagesordnungen der Bundestagssitzungen am 12./13. Sept. 2002 gesetzt (siehe auch unsere Mitteilungen vom August 2002, lfd. Nr. 441). Mit der Energierechtsnovelle sollten die EU-Gasrichtlinie umgesetzt, die Verbändevereinbarung verrechtlicht und der Sofortvollzug kartellrechtlicher Verfügungen eingeführt werden. Der Einspruch des Bundesrates vom 12. Juli 2002 wird damit nicht mehr in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag überstimmt. Das Gesetzgebungsverfahren muß somit in der nächsten Legislaturperiode vollständig neu abgewickelt werden. Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist zur Umsetzung der EU-Gasrichtlinie notwendig, ob aber auch die übrigen Änderungsvorschläge in dem neuen Gesetzgebungsverfahren fortgeführt werden, bleibt abzuwarten
Az.: G/3 811-00