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StGB NRW-Mitteilung 760/2023 vom 30.11.2023
NRW-Bundesratsinitiative fordert vom Bund finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat auf die Bundesratsinitiative (BR-Drucksache 592/23) zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser hingewiesen. Hintergrund ist die sich bundesweit weiter verschlechternde Finanzsituation der Kliniken, weil inflationsbedingte Kosten- und Tarifsteigerungen nicht ausreichend durch das Fallpauschalen-System (DRG) refinanziert werden. Die Initiative wird gemeinsam mit den Ländern Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht.
Die Initiative fordert den Bund auf
- die für die Krankenhausfinanzierung grundlegenden sogenannten Landesbasisfallwerte (LBFW) für 2022 und 2023 rückwirkend um vier Prozent zu erhöhen,
- die regelhafte Refinanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024 sicherzustellen,
- Anpassungen an der generellen Berechnungssystematik des LBFW vorzunehmen,
- die aktuelle Übergangsregelung zur Zahlungsfrist von Krankenhausrechnungen zu verstetigen und
- ein kurzfristiges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser aufzulegen.
Die Bundesratsinitiative fordert vom Bund, die Berechnungssystematik der Krankenhausfinanzierung so aufzustellen, dass sie die Sach- und Personalkostensteigerungen vollständig abbildet. Hierfür ist insbesondere die rückwirkende Anpassung der LBFW für 2022 und 2023 um vier Prozent wichtig. Denn ohne eine rückwirkende Anpassung, wirken sich die nicht refinanzierten, inflationsbedingten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 dauerhaft negativ auf die Bilanzen der Krankenhäuser aus. Allein für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen würde eine rückwirkende Anpassung der LBFW rund 690 Millionen Euro ausmachen.
Darüber hinaus ist die Sicherstellung einer regelhaften Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024 durch eine Anpassung der Berechnungssystematik wichtig. Zwar wird über das Pflegebudget die sogenannte „Pflege am Bett" voll refinanziert. Tarifsteigerungen weiterer Berufsgruppen, wie zum Beispiel der Ärztinnen und Ärzte, werden allerdings nur teilweise übernommen. Darum soll eine regelhafte Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen künftig auch für Berufsgruppen gelten, die außerhalb des Pflegebudgets finanziert werden. „Wenn wir den Personalmangel im Gesundheitssektor bekämpfen wollen, führt kein Weg an einer fairen Bezahlung vorbei. Und der faire Lohn ist für mich der Tariflohn. Das heißt aber auch, dass die Politik sicherstellen muss, dass die Krankenhäuser die Tarifabschlüsse auch refinanzieren können”, sagt Laumann.
Weiterhin braucht es laut der Bundesratsinitiative umgehend ein Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser im Umfang von bundesweit fünf Milliarden Euro, insbesondere um bereits angefallene Defizite zu mildern und ungeregelte Insolvenzen zu verhindern.
Hintergrundinformationen
Der Bundesratsinitiative vorangegangen ist eine Debatte im nordrhein-westfälischen Landtag, bei der die Landesregierung mit breiter Mehrheit beauftragt worden ist, die Bundesregierung zu den entsprechenden Maßnahmen aufzufordern (Landtag Drucksache 18/5848). Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 13. Oktober 2023 einen einstimmigen Beschluss mit der gleichen Zielrichtung gefasst.
(Quelle: MAGS NRW)
Az.: 38.1.3-002/005