Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 470/2024 vom 18.07.2024

Nordrhein-Westfalen führt Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler ein

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen führt Honoraruntergrenzen ein, um die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern sicherzustellen. Die Einführung erfolgt in zwei Schritten: Für selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.

Zur Ermittlung fairer Honoraruntergrenzen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit einer dafür eigens eingesetzten, unabhängigen Fachkommission und den Fachverbänden aller Sparten zusammengearbeitet. In der Kommission waren Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Kulturrats und des Kulturrats NRW, eine Vertreterin der Kommunalen Spitzenverbände, zwei Expertinnen aus den Bereichen Gewerkschaften und Wissenschaft und eine Vertreterin der Stadt Köln, die mit Honoraruntergrenzen bereits Erfahrung hat, an der Ermittlung der Honorare beteiligt.

Für die Festlegung von Honoraruntergrenzen wurden eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel die Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums beziehungsweise die Wirtschaftskraft des Veranstalters.

Konkret bedeutet die Einführung der Honoraruntergrenzen für die beiden Programme der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden („Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“): Sämtliche Tätigkeiten innerhalb dieser Programme werden ab 1. August mit mindestens 55 Euro pro Stunde plus Spesen, etwa Reisekosten, vergütet. Bislang wurden pro 45 Minuten in der Regel 27,50 Euro gezahlt. Die Honoraruntergrenze bedeutet also für diese Programme im Bereich der Kulturellen Bildung ein Plus von 50 Prozent. Für den Mehraufwand sind 1,6 Millionen Euro vorgesehen, so dass die Anzahl der geförderten Projekte auf gleichem Niveau bleiben wird.

Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen mit Landesförderung aller anderen Sparten verbindlich eingeführt: Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Bildende Kunst. Der Vorlauf gibt den Veranstaltern die Möglichkeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.

Die Erfahrungen mit den neuen Honoraruntergrenzen für die Programme der Kulturellen Bildung sollen zum ersten Mal im dritten Quartal 2025 evaluiert werden. Nach der Einführung in allen Sparten wird nach dem ersten Antragszyklus geprüft, ob die Honoraruntergrenze angemessen festgelegt wurde. Danach ist eine Evaluierung im Vier-Jahres-Rhythmus vorgesehen.

Az.: 43.0.1-009/012

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