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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 336/2015 vom 27.05.2015
Normenscreening zur Schriftformerfordernis auf Bundesebene
Seit kurzem können Bundesbehörden die Rechtsvorschriften des Bundes daraufhin bewerten, ob die darin geregelte Schriftformerfordernis weiterhin nötig ist. Dafür hat das Bundesinnenministerium im Internet unter https://normenscreening.bmi.bund.de/nosca-webapp/startseite eine Datenbank sämtlicher Gesetze und Vorschriften freigeschaltet. Nach Registrierung können Besucher/innen zu jeder einzelnen Rechtsnorm ihre Einschätzung abgeben. Auch Länder, Kommunen und Verbände können sich an der Bewertung beteiligen.
Die Datenbank lässt sich nach Ressorts, Sachgebieten oder Rechtsnormen sortieren und durchsuchen. Bis zum 21. August 2015 soll die Sichtung abgeschlossen sein. Danach soll bei den wichtigsten Vorschriften abgewogen werden, ob die Schriftformerfordernis erhalten bleiben soll, komplett entfallen kann oder durch andere Authentifizierungsverfahren wie De-Mail oder die elektronische Identität des neuen Personalausweises zu ersetzen wäre. Der Bundestag soll bis 31. Juli 2016 über das Ergebnis der Sichtung informiert werden.
Az.: I/3 080-35