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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 690/2007 vom 02.10.2007
Normkontrolle gegen Flächennutzungspläne bei Windenergieanlagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.04.2007 (4 CN 3.06, BauR 2007, S. 1536) in einer analogen Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB (hier: Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen) der Normenkontrolle unterworfen.
Im übrigen hat es sich nochmals gegen eine bewusst und gewollte Verhinderungsplanung durch entsprechende Ausweisungen von Konzentrationsflächen gewandt. Im konkreten Fall war eine Fläche vorgesehen, auf der eine Bebauung mit Windenergieanlagen gar nicht mehr möglich war. Dem Ausschluss weiterer Standorte für Windenergieanlage im gesamten Gemeindegebiet lag auch kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde.
Az.: II/1 620-50