Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 534/1996 vom 20.11.1996
Notfalleinsatz in Wohngebieten
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Ausschusses für Straßenverkehrstechnik und des Ausschusses für Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen im Deutschen Verkehrssicherheitsrat hat zum Thema "Sicherheit beim Notfalleinsatz in Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen" eine Empfehlung ausgesprochen, die der Vorstand des DVR kürzlich in folgender Fassung verabschiedet hat:
Auch aus Sicht der Rettungsdienste ist auf den Einbau von Schwellen zu verzichten. Andere bauliche Maßnahmen - wie z.B. Aufpflasterungen - müssen nach dem Stand der Technik und der Rechtsprechung ausführt werden. Sie dürfen beim Überfahren mit angemessener Geschwindigkeit keine Schläge verursachen.
Behinderungen der Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge durch Falschparker müssen vermieden werden. Wo die bauliche Gestaltung dazu nicht ausreicht, müssen geeignete Informationsmaßnahmen für Kraftfahrer durchgeführt werden. Hier kann durch den DVR direkt informiert bzw. eine Unterstützung der Rettungsdienste vor Ort angeboten werden (z.B. durch die Erstellung eines Infofaltblattes).
In Fällen, in denen mit diesen Aufklärungsmaßanhmen alleine keine Erfolge zu erzielen sind, müssen diese durch entsprechende Verkehrskontrollen ergänzt werden. Dies gilt nicht nur für verkehrberuhigte Bereiche und Tempo 30-Zonen, sondern für alle Straßen, in denen Behinderungen durch Falschparker auftreten.
Rettungsdienste und Feuerwehren müssen bei Einrichtung bzw. Änderung dieser Bereiche stets miteinbezogen werden, damit Rettungswegpläne immer auf dem neuesten Stand sind und den Belangen der Rettungsdienste und der Feuerwehren in Notfalleinsätzen bereits in der Planungsphase Rechnung getragen werden kann.
Az.: III 151 41