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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 214/1998 vom 20.04.1998
Novelle Bundesnaturschutzgesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Form zugestimmt, nachdem bereits der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Gesetzesbeschluß gefaßt hatte. Die Neuregelung beinhaltet insbesondere die Umsetzung der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (sogenannte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) in bundesdeutsches (Naturschutz-)Recht. Durch die FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ein zusammenhängendes europäisches Netz besonderen Schutzgebiete "Natura 2000" zu errichten. Die Begriffsbestimmungen des Netzes "Natura 2000" werden in das neue Bundesnaturschutzgesetz übernommen. Die Länder wählen die der Kommission gegenüber zu benennenden Gebiete aus und stellen das Benehmen mit dem Bundesumweltministerium her.
Diese "Kleine Lösung" zur Änderung des BNatSchG wurde jetzt beschlossen, nachdem zu einer umfassenden Novellierung des BNatSchG keine Einigung zustande gekommen war.
Die Geschäftsstelle wird über den neuen Gesetzestext des BNatSchG berichten, sobald dieser vorliegt.
Az.: II/2 60-03/60-01-2 qu/g