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StGB NRW-Mitteilung 14/2019 vom 17.12.2018
Abschiebehaft vom NRW-Landtag novelliert
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Modernisierung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ein wesentlicher Baustein ist die Rückführung von Straftätern und Gefährdern. Die Abschiebungshafteinrichtung (UfA) in Büren kann künftig bei der Inhaftierung gefährlicher Personen den gestiegenen Anforderungen der aktuellen Sicherheitslage besser gerecht werden.
Daher können in Zukunft sicherheitsrelevante Informationen über zu inhaftierende ausreisepflichtige Personen schon im Vorfeld von Polizeibehörden eingeholt werden. Mit dem neuen Zugangsverfahren ist es möglich, ein besseres Bild vom Betroffenen zu bekommen. Die individuellen Bedürfnisse der inhaftierten Personen können besser erfasst und es kann bereits zum Zeitpunkt der Ankunft in der Abschiebungshafteinrichtung eine umfassende Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden. Um die Sicherheit der Einrichtung noch effektiver zu gewährleisten, können bei drohender Gefahr im Einzelfall die Freiheitsrechte der Untergebrachten, wie die freie Nutzung des Internets oder die Nutzung des Mobiltelefons, vorübergehend eingeschränkt werden.
Neu ist auch die Einführung eines unabhängigen Beschwerdemanagements in der Unterbringungseinrichtung nach dem Vorbild des Konzepts in den Landesaufnahmeeinrichtungen. Die Untergebrachten können sich zukünftig mit Beschwerden an eine vom Land beauftragte, aber unabhängig tätige Person wenden. Neben dem geplanten Ausbau der UfA von 140 auf 175 Plätze wird die Unterbringungszahl der Hafteinrichtung durch die gesetzlich eingeräumte größere Flexibilität für eine vorübergehende Mehrfachbelegung von Hafträumen bei Engpässen insgesamt gesteigert (Quelle:, Staatskanzlei NRW, Presseinformation – 1031/12/201)
Az.: 16.1.11-007