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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 381/2014 vom 14.05.2014
Novelle der Verpackungsverordnung vom Bundeskabinett beschlossen
Um Fehlentwicklungen bei den dualen Systemen (unter anderem “Grüner Punkt“) entgegenzuwirken, soll bei der Sammlung von Verpackungsmüll nachgebessert werden. Entsprechende Änderungen sieht die von der Bundesregierung am 30. April beschlossene Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vor (BT-Drs. 18/1281). Die Verordnung bedarf der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat.
Missbrauch stoppen
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Novelle mit „offenkundigem Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung“. Dies führe zu einer Verzerrung des Wettbewerbs auf der Ebene der dualen Systeme. So nutzten einige duale Systeme offenbar zunehmend „Schlupflöcher“, um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen. Mit der Novelle sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.
Verschärfte Dokumentationspflicht
Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten entsorgt haben (sog. Eigenrücknahme), soll gestrichen werden. Außerdem sollen die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht werden. So sollen Unternehmen nach der neuen Regelung weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Stellen, etwa Hotels, Kantinen oder Kinos, einrichten können. Dazu sollen künftig jedoch die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen müssen. Zudem seien die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren.
Weiterer Zeitplan
Die erste Verpackungsverordnung wurde vom Gesetzgeber bereits 1991 erlassen, um die Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien möglichst gering zu halten. Sie regelt unter anderem die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen bei privaten Haushalten sowie bei den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen im Sinne des Abfallrechts. Auf Grundlage der Verordnung wurden die sog. dualen Systeme eingerichtet, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung die haushaltsnahe Abholung der gelben Säcke und Tonnen sowie eine optimale Verwertung der Verkaufsverpackungen gewährleisten sollten. Die Beratung im Bundestag soll bis zum 6. Juni und im Bundesrats-plenum voraussichtlich am 11. Juli erfolgen. Bis zur Sommerpause soll die 7. Novelle der Verpackungsverordnung verkündet werden.
Aus kommunaler Sicht werden die zahlreichen Schwachstellen der Verpackungsverordnung auch durch die Beschränkung von Eigenrücknahme- und Branchenlösungen nicht behoben. Um die Qualität der Verwertung von Verpackungen weiter zu steigern, sollte daher baldmöglichst ein Wertstoffgesetz geschaffen werden. Nach übereinstimmender Ansicht der kommunalen Spitzenverbände und des VKU sollte dabei die Zuständigkeit insbesondere für die Sammlung von Verpackungen und Wertstoffen den Kommunen als gebührenfähige Pflichtaufgabe übertragen werden, so dass die Abfallentsorgung aus einer Hand den Bürgern im Rahmen der Daseinsvorsorge zukommt. Dies gewährleistet auch weiterhin Kooperationen zwischen kommunalen und privaten Akteuren, wie etwa die Möglichkeit zu mittelstandsfreundlichen Ausschreibungen.
Az.: II gr-ko