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StGB NRW-Mitteilung 43/2009 vom 12.12.2008
Novelle des Vergaberechts verzögert sich
Die seitens der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung des Vergaberechts (GWB-Novelle) wird sich nach Kenntnis der Hauptgeschäftsstelle verzögern. Grund ist, dass im Rahmen der Beratungen des Bundestags-Wirtschaftsausschusses insbesondere einzelne Mitglieder der Unionsfraktion Bedenken am Gesetzentwurf angemeldet und eine Vertagung der Vergaberechtsreform erwirkt haben. Ursprünglich war geplant, eine Beschlussfassung zur GWB-Novelle durch den Deutschen Bundestag noch in dieser Woche zu erwirken.
Anfang 2009 soll es nun einen neuen Anlauf geben. Hintergrund der zeitlichen Verzögerung ist insbesondere die seitens des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) angedachte und vom DStGB geforderte Neuregelung zur Freistellung interkommunaler Kooperationen vom Vergaberecht (§ 99 Abs. 1 GWB). Unterschiedliche Verbände (unter anderem BDI, ZDB und ZDH) hatten Bedenken gegen eine vergaberechtliche Freistellung angemeldet und – unterstützt durch ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten – die „Europarechtsfestigkeit“ der angedachten Neuregelung in Zweifel gezogen. Diese Hinweise haben nunmehr dazu geführt, dass nochmalig über die Formulierung des § 99 Abs. 1 GWB beraten wird.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich in den vergangenen Tagen intensiv darum bemüht, dass es bei einer weitgehenden Freistellung interkommunaler Kooperationen vom Vergaberecht im GWB-Entwurf bleibt. Angesichts der erheblichen Kritik an der angedachten Neuregelung ist allerdings davon auszugehen, dass im Ergebnis ein – derzeit noch nicht abzusehender – Kompromissvorschlag akzeptiert werden muss. Die Hauptgeschäftsstelle wird die Mitgliedsverbände über eine endabgestimmte Fassung des GWB-Entwurfs unmittelbar informieren.
Auf Nachfrage haben Mitglieder des Bundestags-Wirtschaftsausschusses mitgeteilt, dass nach wie vor von einer „zeitnahen“ Umsetzung der Vergaberechtsreform ausgegangen werden kann. Dies bedeutet, dass der Bundestag in der ersten Sitzungswoche des kommenden Jahres im Januar über den GWB-Entwurf befinden könnte. Die Bundesratsberatung würde sich sodann im Februar 2009 anschließen, so dass das novellierte Vergaberecht noch im ersten Halbjahr 2009 in Kraft treten könnte.
Az.: II/1 608-00