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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 671/2015 vom 01.10.2015
Novellierte Kommunalrichtlinie Klimaschutz seit 1. Oktober 2015 in Kraft
Die novellierte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist am 01. Oktober 2015 in Kraft getreten. Das erste Antragsfenster bezieht sich auf den Zeitraum vom 01. Oktober 2015 bis zum 31. März 2016.
Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat die Bundesregierung am 03. Dezember 2014 ein Maßnahmepaket beschlossen, damit Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert. In den Kommunen liegen große Potenziale, die Treibhausgasemissionen zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Bereits seit 2008 werden Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei ihren Anstrengungen finanziell unterstützt. Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie wird das Förderangebot für den kommunalen Klimaschutz erweitert. Zu den Ergänzungen der Kommunalrichtlinie gehören u. a.
- besondere Förderung finanzschwacher Kommunen, die auch für die intensiven Fördermaßnahmen eine um bis zu 40 % erhöhte Förderquote beantragen können
- Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen bilden einen Schwerpunkt und erhalten erhöhte Förderquoten
- Wiederaufnahme der Förderung von LED-Außen- und Straßenbeleuchtung
- Neuaufnahme einer Förderung von Fahrradstraßen und Radschnellwegen
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte-, Gemeinden- und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Die Antragsfristen:
- Oktober 2015 bis 31. März 2016
- Juli 2016 bis 30. September 2016
- Januar 2017 bis 31. März 201
- Juli 2017 bis 30. September 2017
Die novellierte Kommunalrichtlinie sowie weitere relevante Dokumente zur Antragstellung finden sich im Internet unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen . Allgemeinde Informationen zur Richtlinie sind unter www.klimaschutz.de/kommunen zu finden.
Aus kommunaler Sicht ist die besondere Förderung finanzschwacher Kommunen in Bezug auf intensive Fördermaßnahmen zu begrüßen. Ebenfalls ist die Schwerpunktlegung auf Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen durch erhöhte Förderquoten positiv zu bewerten. Die Novellierung der Kommunalrichtlinie ist insgesamt eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der hochgesteckten Klimaschutzziele in Deutschland.
Az.: II 23.1.6 gr-ko