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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 325/2009 vom 14.05.2009
Novellierung der Vergabeordnungen
Im Zuge der Beratungen zur Novelle der VOL/A hat das federführende Bundeswirtschaftsministerium nunmehr mitgeteilt, dass voraussichtlich nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die VOL/A (und damit auch die VOB/A und VOF) in Kürze in Kraft treten wird. Wie bereits in DStGB-Aktuell 1809 vom 27.04.2009 berichtet, ist am 24.04.2009 das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (4. Teil des GWB) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 20 vom 23.04.2009).
Grund ist, dass die Novelle der Vergabeverordnung (VgV), die als Scharnier für die Inkraftsetzung der VOL/A im Oberschwellenbereich zwingend erforderlich ist, noch immer nicht abgestimmt ist.
Wie das BMWi mitgeteilt hat, ist eine Abstimmung der für die Inkraftsetzung der VOB/A, der VOL/A (2. Abschnitte) und der VOF erforderlichen neuen Vergabeordnung (VgV) bis zum 27.05.2009 nicht mehr realistisch. Zu diesem Datum wäre die letzte Gelegenheit für eine (erste) Befassung des Bundeskabinetts mit der VgV vor der Sommerpause (letzte Bundesratssitzung wäre am 10.07.2009). Dieses Zeitfenster ist offenbar nicht mehr zu realisieren, da sich das BMWi derzeit noch mit der Abstimmung der neuen Sektorenverordnung beschäftigt.
Damit würde nach Verlautbarung des BMWi auch die VOB/A – unabhängig von einer gegebenenfalls schon stattfindenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger – frühestens im Herbst beziehungsweise erst zum Jahresende / Anfang 2010 formell in Kraft treten können. Bund und Länder haben überdies signalisiert, dass sie die Abschnitte 1 von VOB/A und VOL/A (Unterschwellenbereich) nicht vorgezogen und damit getrennt von Abschnitt 2 verbindlich machen werden.
Az.: II/1 608-00