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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 164/2014 vom 25.02.2014
Novellierung des BImA-Gesetzes
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einzubringen. Das Gesetz soll wie folgt geändert werden: In § 1 Absatz 1 wird eingefügt: "Bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften hat sie gleichrangig sicherzustellen, dass die strukturpolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung berücksichtigt werden." Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Bund bei der Bewältigung der Konversionsfolgen eine regional-politische Verantwortung trägt. Ein tragfähiges Konzept, welches zum einen Lösungen für die Bewältigung der Konversionslasten bietet und zum anderen den Erhalt ökologischer Werte nachhaltig absichert, liege bislang jedoch nicht vor.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich wertvolle nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen Flächen zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben, beispielsweise im Sinne einer Weiterführung des erfolgreichen Projektes "Nationales Naturerbe". Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden-und Gewässerschutz sowie für den Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.
Az.: III/1 155-60